Wildnisfonds

Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland

Was wird gefördert?

Das Ziel der Richtlinien zur Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland (FRL Wildnisfonds) ist es, zur Erreichung des Zwei-Prozent-Wildnisziels der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt beizutragen. Mit dem Wildnisfonds sollen die Antragstellenden vom Bund finanziell dabei unterstützt werden, Flächen für die Erweiterung und Arrondierung bestehender Wildnisgebiete oder für die Initiierung neuer Wildnisgebiete zu gewinnen.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, Kommunen oder Kirchenverwaltungen: Landbesitzer*innen, die ihre Flächen/Grundstücke oder Nutzungsrechte verkaufen und sich parallel für den Naturschutz engagieren möchten.
  • Naturschutzorganisationen, Stiftungen: Naturschutzorganisationen und Stiftungen können den Kauf von Flächen oder Nutzungsrechten zur Wildnisentwicklung über den Wildnisfonds finanzieren.

Wie wird gefördert?

Die Fördersumme beträgt bis zu 100 % der für den Kauf entstehenden Kosten und enthält neben dem Verkehrswert der Fläche auch Notar*innenkosten und die Grunderwerbssteuer – der Bund übernimmt also gegebenenfalls die komplette Finanzierung des Kaufs, aber keine Folgekosten und keine Kosten, die im Vorfeld der Antragstellung entstehen.

Beratungsstelle

Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH

Wildnisfonds

wildnisfonds@z-u-g.org
+49 (0) 30 72618 0400

Programmdetails

Inhalt

Der Wildnisfonds ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur Schaffung von Wildnisgebieten im Sinne der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Ziel ist es, Wildnisgebiete durch Flächenkauf, gezielten Tausch oder durch den Ankauf von Nutzungsrechten zu entwickeln und zu sichern. Auf diese Weise trägt der Bund dazu bei, dass langfristig große, weitgehend unzerschnittene Gebiete auf zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands entstehen.

Der Wildnisfonds isoll all diejenigen unterstützen, die sich dafür einsetzen, dass wir in Deutschland mehr Wildnisgebiete sichern können. Wer zum Beispiel geeignete Wald-, Moor- oder Auenflächen verkaufen und gleichzeitig etwas für die biologische Vielfalt in Deutschland tun möchte, für den ist der Wildnisfonds genau richtig. Stiftungen, Naturschutzorganisationen und Kommunen können diese angebotenen Flächen oder das Nutzungsrecht an diesen Flächen dann mit Mitteln des Wildnifonds erwerben.

Maßnahmen

Mit den Maßnahmen des Wildnisfonds wird die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland unterstützt. Wildnisgebiete im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der NBS sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, in denen ein vom Menschen unbeeinflusster Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft gewährleistet ist. Wo immer dies möglich ist, sollen Wildnisgebiete für die Menschen erlebbar sein und so zur Wertschätzung wilder unberührter Natur in der Bevölkerung beitragen.

Wildnisgebiete sollen mindestens 500 oder sogar 1.000 Hektar groß sein. Förderfähige Flächen müssen nicht schon per se diese Größe erreichen. Sie müssen aber so erweitert werden oder selbst ein schon bestehendes Gebiet erweitern können, dass perspektivisch ein großes, unzerschnittenes Wildnisgebiet entstehen kann.

Der Wildnisfonds ermöglicht den Ankauf:

  • großer Flächen, die bereits die Größe für ein Wildnisgebiet haben,
  • großer und kleiner Flächen, die bestehende Wildnisgebiete und Prozessschutzgebiete erweitern, z.B. in Nationalparks und Biosphärenreservaten,
  • von Flächen, die sich zu Wildnisgebieten entwickeln lassen,
  • von Nutzungsrechtsrechten oder den finanziellen Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen auf den genannten Flächen.

Umfang:

  • Für die Wildnisentwicklung stellt der Bund jährlich über den Bundesnaturschutzfonds für den Wildnisfonds insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die Fördersumme pro Vorhaben ist wegen beihilferechtlicher Vorgaben auf jährlich 15 Millionen Euro inkl. Nebenkosten begrenzt.
  • Es gibt keine Mindestfördersumme.

 

Fördergeber

Bundesförderung

Bundesamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit (BMUV)

Antragstellung

Einstufiges Verfahren:

Der Antrag und die dazugehörigen Anhänge sind elektronisch über  „easy-Online“  und schriftlich einzureichen. Der online eingereichte Antrag wird ausgedruckt, rechtsverbindlich unterschrieben und zusammen mit den ausgedruckten Anhängen an die ZUG gGmbH gesandt:
 

Hinweise zur Antragstellung

Antragstelle:

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesumweltministerium die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH beauftragt. Die ZUG ist Ihre direkte Ansprechpartnerin vor, während und nach der Antragstellung.

 

Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Wildnisfonds
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bon

+49 (0) 30 72 618 0400
wildnisfonds@z-u-g.org

 

Laufzeit & Fristen

Antragsfrist:

Das Programm läuft bis zum 31.12.2030. Bis dahin ist die Antragstellung fortlaufend möglich. 

 

    Links

    Richtlinien zur Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland
    Die Richtlinien enthalten alle relevanten Informationen zu den Förderschwerpunkten, Förderkriterien und der Ablauf der Projektförderung. 

    Hinweise zur Förderrichtlinie

    Merkplatt zum Wildnisfonds

    Programmwebsite der ZUG

    Hier finden Sie außerdem eine Übersicht von Projekten, die im Rahmen des BPBV gefördert werden oder wurden:

    Projektsteckbriefe

     

    Bezug zur Strategie Grüne Infrastruktur

    Mit diesem Förderprogramm lassen sich Projekte umsetzen, die auf folgende Handlungsziele der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr einzahlen: 

    • 19 Fließgewässer renaturieren und Auen wiederherstellen
    • 21 Mit Kohlenstoffspeichern wie Dauergrünland und Mooren gezielt natürlichen Klimaschutz betreiben
    • 22 Klimawirksame, strukturreiche Wälder erhalten, mehren und nachhaltig bewirtschaften

    Hier gibt es weitere Informationen zur Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr:

    Offensive Grüne Infrastruktur 2030

    Strategie Grüne Infrastruktur

     

    Stand: 04/2024

    Lena Clermont

    Referat Klima und Umweltschutz
    Team Grüne Infrastruktur und Klimaneutralität

    clermont@rvr.ruhr
    +49 201 2069-292