Globale Herausforderungen wie Klimawandel, Biodiverstitätsverlust, Landdegradation und Verschmutzung verursachen auch im Ruhrgebiet sowohl kurzfristige Gefahren als auch schleichende Bedrohungen. Der Schutz davor ist als Gefahrenabwehr in Friedenszeiten Teil des Katastrophenmanagements und liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen. Das kürzlich veröffentlichte Teilgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) „Umwelt prägt Sicherheit“ unterstreicht die Rolle von Grüner Infrastruktur für den Bevölkerungsschutz. Es erläutert wie funktionierende Ökosysteme als multifunktionale Schutzinfrastrukturen dem Bevölkerungsschutz dienen. Die Autor*innen plädieren daher für einen Schutz sowie einen Ausbau dieser. Bisher definiert der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur diese primär als schützenswerte Flächen im Freiraum. Künftig sollen sie jedoch auch Grünflächen und Gewässer in Siedlungs- und Landschaftsräumen umfassen und als Flächen im überragenden öffentlichen Interesse ausgewiesen werden. Die Autor*innen des WBGU-Gutachtens kommen zu dem Schluss, dass eine in dieser Weise wirksame natürliche Infrastruktur als Bestandteil der Kritischen Infrastruktur gesetzlich verankert werden solle.
Das Grün4KRITIS Projekt hat sich in den vergangen 2 Jahren ebenfalls mit dieser Fragestellung befasst und stellt die Ergebnisse im Rahmen eines Transferworkshop während des ZukunftsLAB.ruhr an der Hochschule Bochum vor.
Das gesamte Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung:
Download des Teilgutachten:
Sicherheit – nachhaltig und integriert: 1. Umwelt prägt Sicherheit.
