Landesentwicklungsplan (LEP NRW)
Raumordnungsplan für NRW
Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) dient dazu, das Landesgebiet Nordrhein-Westfalens als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.
Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt, die im LEP NRW aufeinander abgestimmt werden müssen:
- Bereitstellung von Flächen für Wohnsiedlungs- und Freizeitnutzungen, für Gewerbe, Industrie und Handel
 - Verkehrsinfrastruktur wie Straßen- und Schienenwege
 - technische Infrastruktur der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung
 - Versorgung mit Rohstoffen
 - Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen
 - Sicherung von Flächen für Natur- und Wasserschutz oder den Schutz vor Hochwasser
 
Gut zu wissen
Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Planungsinstrument auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen. Er legt die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung fest. Dafür zuständig ist das Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde.
Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans: Erneuerbare Energien
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 02. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern.
Vom 14. Juni bis 28. Juli 2023 bestand im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben.
PDF-Download unter:
wirtschaft.nrw - LEP NRW 
 Unterlagen und weitere Informationen:
wirtschaft.nrw - Landesplanungsbehörde
drei Kontaktboxen
Markus Gerber
				
					Referatsleitung
				
				
					Referat Staatliche Regionalplanung
				
				
					Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung
				
			
gerber[at]rvr.ruhr
+49 201 2069-322