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Regionaler Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr

Eine Besonderheit im System der räumlichen Planung nimmt der Regionale Flächennutzungsplan ein: Er hat sowohl die Funktion eines Regionalplans als auch die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplans kommunaler Planungsgemeinschaften.

Seit 2005 bilden die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen eine Planungsgemeinschaft.

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Träger der Regionalplanung für den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) ist die Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr (Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen). Die Planungsgemeinschaft entscheidet über die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes. Regionalplanungsbehörde ist der Regionalverband Ruhr.

Weitere Informationen hierzu befinden sich auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr 2030.

Städteregion Ruhr 2030

Kartenausschnitt Regionalplan Ruhr

Aufstellung des Regionalplans Ruhr

Aufstellungsverfahren zum neuen einheitlichen, flächendeckenden und fachübergreifenden Regionalplan Ruhr

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Kartenausschnitt des Regionalplans Ruhr

Zweites Beteiligungsverfahren

Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr

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Kartenausschnitte übereinander liegend

SIEDLUNGSFLÄCHENMONITORING

Im Rahmen der Siedlungsflächenbedarfsberechnung werden für die Regionalpläne Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfe ermittelt.

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Siedlungsentwicklung: Monitoring und Bedarfe

Im Rahmen der Siedlungsflächenbedarfsberechnung ermittelt die Regionalplanungsbehörde Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfe, die in den Regionalplänen als Siedlungsbereiche festzulegen sind.

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drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen