11. Regionalplanänderung: Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt Emscher-Lippe

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28. Januar bis zum 29. März 2019

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat am 14.12.2018 beschlossen, die 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.

  • Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) und „Regionaler Grünzug“ in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für zweckgebundene Nutzungen
  • Ergänzung einer textlichen Festlegung zum GIB für zweckgebundene Nutzungen

Zur Standortsicherung eines ortsansässigen Nutzfahrzeugproduzenten beabsichtigt die Stadt Waltrop auf einer ehemaligen Bergehalde im südlichen Stadtgebiet die Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Nutzung zu schaffen. Am bisherigen Standort in integrierter Lage stößt das Unternehmen an seine Kapazitätsgrenzen. Um dem Unternehmen im Rahmen seiner Expansionsplanung eine langfristige Perspektive zu ermöglichen, wird eine Verlagerung notwendig.

Der neue Standort soll auf einer landwirtschaftlich genutzten, ehemaligen Bergehalde zwischen der Straße „Im Dicken Dören“, der „Mengeder Straße“ und dem Dortmund-Ems-Kanal entstehen. Damit kann einer der größten Arbeitgeber Waltrops im Stadtgebiet gehalten werden.

Da die vorgesehene Entwicklung nicht mit der Festlegung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) und „Regionaler Grünzug“ vereinbar ist, hat die Stadt Waltrop die Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beantragt. Zu diesem Zweck soll die aktuelle Festlegung in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für zweckgebundene Nutzungen in einer Größe von ca. 12,3 ha geändert und das textliche Ziel 15.4 ergänzt werden. Die Zweckbindung und die damit in Verbindung stehende textliche Festlegung dienen ausschließlich der betriebsspezifischen Nutzung. Die vorgesehenen Festlegungen entsprechen den planerischen Zielvorstellungen für die Verlagerung des Nutzfahrzeugproduzenten innerhalb der Stadt Waltrop. Für die Änderung des Regionalplanes wird eine Ausnahmeregelung für die Festlegung von im Freiraum gelegenen GIB in Anspruch genommen, die im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen verankert ist (Ziel 6.3-3).

Übersicht über das Gebiet "Im Dicken Dören". Karte: RVR

Die Umsetzung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, wird Auswirkungen auf die Umwelt haben. Daher ist gemäß § 8 ROG eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Den Beteiligten wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen schriftlich zu äußern (vgl. § 34 Verordnung zur Durchführung des LPlG NRW). Die eingesandten Hinweise wurden bei der Erstellung des Umweltberichts berücksichtigt. Der Umweltbericht ist im Sinne der in § 8 ROG aufgeführten Umweltschutzgüter gegliedert.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 11. Änderung des Regionalplans, die Begründung, der Umweltbericht und weitere Unterlagen (Beschlussvorlage und Anlagen 5 und 6) werden für die Dauer von zwei Monaten  

vom 28. Januar 2019 bis einschließlich 29. März 2019

an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur öffentlichen Einsicht ausgelegt:

Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen
Bibliothek
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Kreis Recklinghausen
Kreishaus Recklinghausen,
Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen,
Raum 2.4.15
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Beschlussvorlage (236 KB)

  • Anlage 1 (900 KB) Zeichnerische Festlegung des Erarbeitungsbeschlusses

  • Anlage 2 (224 KB) Textliche Festlegung des Erarbeitungsbeschlusses

  • Anlage 3 (801 KB) Begründung zum Erarbeitungsbeschluss

  • Anlage 4 (6 MB) Umweltbericht zum Erarbeitungsbeschluss

  • Anlage 5 (6 MB) Gutachten zur Standortsuche im Rahmen der Erweiterungsbestrebungen der Firma Langendorf in Waltrop

  • Anlage 6 (71 KB) Beschlussvorlage

Fristen und Verfahren

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden an der Erarbeitung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beteiligt. Ihnen wird während der Auslegungsfrist, bis zum 29.03.2019, Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf der 11. Regionalplanänderung, ihrer Begründung, dem Umweltbericht sowie den weiteren Unterlagen gegeben.

Die Bürgerinnen, Bürger und alle übrigen Beteiligten können ihre Stellungnahmen, mit Bedenken, Hinweisen und Anregungen versehen,

-   vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung(at)rvr.ruhr
-   per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64,  45032 Essen
-   per Telefax an 0201 2069-578 oder
-   nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift  bei dem  Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen

einreichen. Auch beim Kreis Recklinghausen können schriftliche Stellungnahmen zur Weiterleitung an die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abgegeben werden.

Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Handschriftliche Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, sofern sie in lesbaren Druckbuchstaben verfasst worden sind. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge sollten möglichst konkrete Formulierungen enthalten und einen klaren Bezug erkennen lassen. Maßgeblich sind die formell ausgelegten Unterlagen an den o.g. Auslegungsstellen.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind bei der Erarbeitung und Aufstellung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr erhält unter anderem eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Belange aus der Beteiligung berücksichtigt wurden, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufstellung der 11. Änderung des Regionalplans durch Beschluss. In einem letzten Verfahrensschritt veranlasst die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Etwaige Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Bedenken, Hinweisen oder Anregungen entstehen, werden nicht erstattet.

drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen