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Bergbauflächenvereinbarung

gemeinsam nach vorn

graue Fläche

Die Bergbauflächenvereinbarung bezieht sich auf insgesamt 20 Einzelflächen in den beteiligten Kommunen in der Metropole Ruhr und der Kohleregion Ibbenbüren mit einer Gesamtfläche von insgesamt rund 1.000 ha.

Im Konsens aller Beteiligten ist eine Auswahl von zwanzig Standorten getroffen worden, deren Entwicklung beispielhaft von jedem der Partner priorisiert wird. Diese zunächst informelle Verabredung wurde 2014 in der "Vereinbarung zur vorausschauenden Entwicklung revitalisierter Bergbauflächen", der sogenannten "Bergbauflächenvereinbarung", verbindlich in einen Vertrag überführt.

Die Unterzeichnenden verpfllichten sich darin, sich in gemeinschaftlicher Verantwortung und mit prioritärem Engagement für eine nachhaltige Folgenutzung regionalökonomisch und städtebaulich bedeutsamer Bergbauflächen einzusetzen.

Mit der Unterzeichnung der Bergbauflächenvereinbarung im Jahr 2014 verabredeten alle Beteiligten drei Prämissen zur Entwicklung:

Nachhaltige Folgenutzung
Eine differenzierte Folgenutzung für städtebaulich bedeutsame Flächen stabilisiert Stadtzentren und Stadtteile sowie die Region, stärkt soziale und ökonomische Strukturen, schafft wohnungsnahe Arbeitsplatzangebote und trägt insgesamt zur Steigerung der Lebensqualität in den betroffenen Regionen bei.  

Ansiedlung neuer Arbeitsplätze
Um den weiteren Anstieg der Transferleistungen zu vermeiden, müssen die Städte und Kreise möglichst viele neue Arbeitsplätze ansiedeln. Die mit dieser Vereinbarung erfassten Bergbauflächen sind auf Grund ihrer Lage und logistischen Anbindung von großer Bedeutung für die wirtschaftliche Neunutzung durch Gewerbe, Dienstleistungen und Handel.

Begrenzung des Flächenverbrauchs
Die nachhaltige und ressourcenschonende Folgenutzung ist wichtiger Faktor bei der Begrenzung des Flächenverbrauchs. Sie bietet Möglichkeiten zur qualifizierten Entwicklung von Freiraum auf Teilflächen der Standorte. Ebenfalls kann die qualifizierte Entwicklung von Freiraum – auch als Zwischennutzung – in bestimmten Fällen eine ökologisch wie auch wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein.

Priorität und Verbindlichkeit

Der interkommunale Konsens zielt darauf ab, dass sich laut Bergbauflächenvereinbarung für die Flächennutzung in etwa folgende Aufteilung ergibt:

  • rund 50% dieser Flächen werden einer gewerblichen Wiedernutzung zugeführt,
  • rund 20% sind für Wohnbebauung vorgesehen,
  • rund 30% sollen für Freizeit- und Erholungszwecke zur Verfügung stehen.

Damit ist für rund 70% der bereits nutzungsseitig definierten Flächen eine Gewerbe- oder Wohnnutzung vorgesehen – dies bedeutet eine erhebliche Einsparung an zusätzlich zu nutzendem Freiraum. Weitere 30% werden als Freizeit- und Erholungsräume dem Freiraum zugeführt. Über die Revitalisierung der ehemaligen Bergbauflächen im Rahmen der Vereinbarung entsteht also ein signifikanter Beitrag zur Bereitstellung von Gewerbeflächen sowie zum flächensparenden Umgang mit Natur und Landschaft.

Sachstandsberichte über die Umsetzung

Der Regionalverband Ruhr hat bis 2023 jährlich gemeinsam mit den beteiligten Kommunen und Kreisen einen Sachstandsbericht erarbeitet , der die aktuellen Entwicklungen auf den zwanzig Standorten dokumentiert.
In einem Lenkungskreis unter dem Vorsitz des jeweiligen Staatssektretärs im federführenden Wirtschaftsministerium Landes NRW, wurden Erfolge, Fortgang, Herausforderungen und nächste Schritte zur Umsetzung beraten.

 

Im Jahr 2024 wurde der Umsetzungsstand der Bergbauflächenvereinbarung nach 10 Jahren bilanziert.

 

Bilanz der Bergbauflächenvereinbarung 2024

Die Bergbauflächenvereinbarung - Wirkungen und Mehrwerte

Forschungsprojekt der Technischen Hochschule Georg Agricola Bochum

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Die Bergbauflächenvereinbarung steht für eine einzigartige Zusammenarbeit der Partner an dem gemeinsamen Ziel der nachhaltigen Flächenrevitalisierung.

Im Rahmen eines Forschungsprojekts der Technischen Hochschule Georg Agricola wurde die Bergbauflächenvereinbarung im Jahr 2020 auf ihre Wirksamkeit, ihre Mehrwerte und ihre Erfolgsfaktoren untersucht. Mit eindeutigen Ergebnissen: die Kooperation führt zu mehr Effizienz und zu Mehrwerten bei der Flächenentwicklung. Und: für die Transformation von Kohleregionen in Europa können viele Erfahrungen aus der Bergbauflächenvereinbarung beispielgebend sein. Der RVR bringt diese Erfahrungen in den europäischen Austausch ein. 

 

Die wichtigsten Untersuchungsergebnisse finden Sie hier:

Kurzfassung der Untersuchung

 

Die Partner und ihre Aufgaben

  • Städte und Kreise sorgen für günstige Rahmenbedingungen, flüssige Planungsprozesse und die inhaltiche Profilierung von Nachnutzungskonzepten,
  • frühzeitige Klärung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und frühzeitige Organisation von Planungsprozessen zur inhaltlichen Profilierung der Nachnutzung,
  • Weiterentwicklung der interkommunalen Konzepte für eine differenzierte regionale und bedarfsgerechte Folgenutzung,
  • Kontaktaufnahme mit der Regionalplanung zur Abklärung der Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung,
  • zügige Erstellung von Bebauungsplänen und Einleitung von Verfahren zur Änderung von Flächennutzungsplänen,
  • Erstellung von Förderanträgen im Rahmen von integrierten Handlungskonzepten.
  • Konkretisierung der Abschlussbetriebsplanung im Hinblick auf Folgenutzungen im Rahmen des subventionsrechtlich Zulässigen,
  • Weiterführung der Rolle als Standortentwickler durch die RAG Montan Immobilien GmbH,
  • Abstimmung vorzeitiger Flächenverkäufe mit den gemeinsam entwickelten Planungskonzepten von Kommunen, RAG AG und RAG Montan Immobilien GmbH,
  • Erlöse aus solchen Verkäufen durch die RAG Montan Immobilien GmbH vollständig in der Projektentwicklung für die von dieser Vereinbarung erfassten Flächen belassen,
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Flächen durch konzernintern abgestimmte Planungen und Finanzierungsmodelle,
  • frühzeitige planerische Abstimmung von Maßnahmen zur Bewältigung von Ewigkeitslasten mit den Kommunen mit dem Ziel der Vermeidung von Störungen der Projektentwicklung auf den von dieser Vereinbarung erfassten Flächen,
  • Verzicht auf Gewinnausschüttungen aus der RAG Montan Immobilien GmbH bis 2018 zur Stärkung des Eigenkapitals und Stärkung der Kreditfähigkeit,
  • Eintreten für die Stärkung der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen zur Übernahme zunächst nicht wirtschaftlich nutzbarer Denkmäler,
  • Bereitschaft zur Standortentwicklung in gemeinsamer – auch finanzieller – Verantwortung im Rahmen des subventionsrechtlich Zulässigen.
  • Bereitstellung von Fördermitteln aus derzeit laufenden Programmen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel,
  • Eintreten für die weitere Förderung zur Folgenutzung ehemaliger Bergbauflächen bei Verhandlungen mit EU/Bund über neue Programmstrukturen im Rahmen der Mittelverfügbarkeit,
  • Ermöglichung der Darstellung von Eigenanteilen im Rahmen rechtmäßiger Haushalte in allen Kommunen auf der Grundlage des verbesserten kommunalen Finanzausgleichs, des Stärkungspakts Stadtfinanzen sowie des geänderten § 76 Gemeindeordnung,
  • Sicherstellung einer zeitnahen, ressortübergreifenden Bearbeitung von Förderanträgen bei komplexen Vorhaben,
  • Durchführung der Verfahren zur Abschlussbetriebsplanung mit dem Ziel einer zügigen Folgenutzung,
  • Eintreten für die Stärkung der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur gemeinsam mit der RAG AG zur Übernahme zunächst nicht wirtschaftlich nutzbarer Denkmäler.
  • Moderation des interkommunalen Arbeitskreises Wandel als Chance,
  • Koordination der Beratung aktueller Themen,
  • Erabeitung der jährlichen Sachstandsberichte,
  • Organisation des Lenkungskreises,
  • Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt Bergbauflächenvereinbarung und die Strukturwandelregion,
  • Präsentation in europäischen Gremien und Arbeitsgruppen.

Bereich Kontakt

Andrea Höber

Referatsleitung
Europäische und regionale Netzwerke Ruhr

hoeber@rvr.ruhr
+49 201 2069-6362