10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03. Februar 2020 bis einschließlich zum 6. April 2020

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat am 13.12.2019 beschlossen, die 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See zu erarbeiten (vgl. §§6, 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen (vgl. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 LPlG NRW).

  • Erweiterung eines Bereichs für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB)
 Topographische Karte des Gebiets der Stadt Haltern am See
Kartengrafik: RVR

Hintergrund:
Die Quarzwerke GmbH hat mit Schreiben vom 14. Januar 2019 die Änderung des Gebietsentwicklungsplans Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe (GEP E-L), auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See beantragt.

Mit der Änderung des GEP E-L sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen für die vom Unternehmen angestrebte Zulassung des bergrechtlich erforderlichen „obligatorischen Rahmenbetriebsplans“ zur Erweiterung des bestehenden Quarzsandtagebaus „Haltern-Sythen“ in nördliche Richtung geschaffen werden.

Hierzu ist vorgesehen, den Änderungsbereich, der bislang noch als „Waldbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) zeichnerische festgelegt ist, als „Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) festzulegen, indem der südlich angrenzende BSAB in nördliche Richtung erweitert wird.

 

Hinsichtlich der Folgenutzung soll der BSAB aufgrund der vorgesehenen Gewinnungstiefe und des dortigen Grundwasserstands als „Oberflächengewässer“ sowie randlich als „Waldbereich“ mit der Freiraumfunktion BSLE entlang der Grenze des BSAB festgelegt werden.

Umweltprüfung:
Die Umsetzung der 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, wird Auswirkungen auf die Umwelt haben. Daher ist gemäß § 8 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.

Den Beteiligten wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen schriftlich zu äußern (vgl. § 34 Verordnung zur Durchführung des LPlG NRW). Die eingesandten Hinweise wurden bei der Erstellung des Umweltberichts berücksichtigt. Der Umweltbericht ist im Sinne der in § 8 ROG aufgeführten Umweltschutzgüter gegliedert.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 10. Änderung des Regionalplans, die Begründung, der Umweltbericht mit Anlagen und weitere Unterlagen (Beschlussvorlage, Beteiligtenliste) werden für die Dauer von zwei Monaten

vom 3. Februar 2020 bis einschließlich zum 6. April 2020

an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur öffentlichen Einsicht ausgelegt:

Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
Bibliothek

Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Kreis Recklinghausen
Kreishaus Recklinghausen 
Kurt-Schumacher-Allee 1 
45657 Recklinghausen
Raum 2.4.15

Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Die Unterlagen können zudem vollumfänglich im Beteiligungszeitraum hier als PDF-Dokumente heruntergeladen werden (nachfolgend unter "Download Beteiligungsunterlagen") sowie als Drucksache Nr. 13/1559 unter www.ruhrparlament.de dauerhaft abgerufen werden.

Erarbeitungsbeschluss zur 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See

Beschlussvorlage (105 KB) Drucksache Nr. 13/1559

Fristen und Verfahren

Beteiligung:
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden an der Erarbeitung der 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beteiligt.

Ihnen wird während der Auslegungsfrist, bis zum 06.04.2020, Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf der 10. Regionalplanänderung, ihrer Begründung, dem Umweltbericht sowie den weiteren Unterlagen gegeben.

Die Bürgerinnen, Bürger und alle übrigen Beteiligten können ihre Stellungnahmen mit Bedenken, Hinweisen und Anregungen versehen,

  • vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr  oder
  • per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen oder
  • per Telefax an 0201 2069-578 oder
  • nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift bei dem  Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen

einreichen. Auch beim Kreis Recklinghausen können schriftliche Stellungnahmen zur Weiterleitung an die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abgegeben werden.

Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Handschriftliche Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, sofern sie in lesbaren Druckbuchstaben verfasst worden sind.

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge sollten möglichst konkrete Formulierungen enthalten und einen klaren Bezug erkennen lassen. Maßgeblich sind die formell ausgelegten Unterlagen an den o.g. Auslegungsstellen.

Weiteres Verfahren:
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind bei der Erarbeitung und Aufstellung der 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr erhält unter anderem eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Belange aus der Beteiligung berücksichtigt wurden, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufstellung der 10. Änderung des Regionalplanes durch Beschluss.

In einem letzten Verfahrensschritt veranlasst die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).

Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Etwaige Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Bedenken, Hinweisen oder Anregungen entstehen, werden nicht erstattet.

 

drei Kontaktboxen

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen