Raumordnungsverfahren für neue Vorhaben

Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben

Das Raumordnungsverfahren ist ein förmliches Verfahren, in dem die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben (wie z.B. von Erdgasfernleitungen oder Energiefreileitungen) unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft wird. Es ist ein Vorverfahren vor dem fachlichen Zulassungsverfahren (Planfeststellung, Plangenehmigung).

Der Regionalverband Ruhr (RVR) führt im Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen durch.

Das Raumordnungsverfahren schließt mit der sogenannten „Raumordnerischen Beurteilung“ ab, die im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen ist. Die Verbandsversammlung wird über das Ergebnis informiert.

Ausschnitt aus der Planung der Erdgasfernleitung Heiden-Dorsten. Grafik: Open Grid Europe GmbH (OGE)

Gut zu wissen

Rechtsgrundlage für das Raumordnungsverfahren ist § 15 Raumordnungsgesetz. In NRW gilt zudem § 32 Landesplanungsgesetz NRW. Das Raumordnungsverfahren wird für solche Vorhaben durchgeführt, die in der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz aufgelistet werden.

Aktuelle Verfahren

Wasserstoff-Leitung Dorsten-Hamborn (DoHa)

Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa)

Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr (RVR) hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Duisburg-Hamborn (DoHa) eingeleitet. Die Leitung ist ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrie- und Stahlproduktion im Ruhrgebiet und darüber hinaus ein Teil des neuen Wasserstoffnetzes in der Region.

Die Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt mit der Projektpartnerin Thyssengas GmbH im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus die Wasserstoffleitung zu realisieren.

Wegen der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens wird für das Leitungsvorhaben ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt. In diesem Verfahren wird das beantragte Leitungsprojekt unter raumbedeutsamen Gesichtspunkten und im überörtlichen Maßstab geprüft. Das Raumordnungsverfahren schließt mit einer sogenannten raumordnerischen Beurteilung durch die Regionalplanungsbehörde beim RVR ab, in der ein raumverträglicher Trassenkorridor von etwa 600 m Breite ermittelt wird. Die detaillierte Trassenführung innerhalb dieses Korridors erfolgt anschließend in einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, das dann durch die zuständige Bezirksregierung durchgeführt wird.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erfolgt vom 30.05.2022 bis einschließlich zum 08.07.2022 eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben sowie zu der parallel in der Beteiligung befindlichen Wasserstoffleitung von Dorsten nach Marl (s.u.) abzugeben. Die Verfahrensunterlagen können hier ab dem 30.05.2022 oder analog in der Bibliothek des Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen (Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr und Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr) eingesehen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist bis einschließlich zum 08. Juli 2022

  • vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr oder
  • schriftlich an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen
  • oder nach telefonischer Anmeldung (0201/2069-6358) zur Niederschrift bei der auslegenden Behörde eingereicht werden.

Sonstige Äußerungen oder Fragen können ebenfalls bei der Regionalplanungsbehörde des RVR eingereicht werden.

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Antragsunterlagen als ZIP (Download aller Antragsunterlagen zusammengefasst im ZIP-Format)

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Antragsunterlagen als PDF (Download aller Antragsunterlagen als Einzeldateien im PDF-Format)

Kapitel 1 - Erläuterungsbericht (6 MB) Erläuterungsbericht - Teil A: Allgemeiner und technischer Teil

Kapitel 2 - Übersichtsplan TK100 (969 KB) Übersichtsplan zum Korridorverlauf 1:100.000 (TK100)

Kapitel 3 - Übersichtsplan TK25 - Blatt 1 (6 MB) Übersichtsplan zum Korridorverlauf 1:25.000 (TK25) - Blatt 1

Kapitel 3 - Übersichtsplan TK25 - Blatt 2 (5 MB) Übersichtsplan zum Korridorverlauf 1:25.000 (TK25) - Blatt 2

Kapitel 3 - Übersichtsplan TK25 - Blatt 2a (6 MB) Übersichtsplan zum Korridorverlauf 1:25.000 (TK25) - Blatt 2a

Kapitel 3 - Übersichtsplan TK25 - Blatt 3 (4 MB) Übersichtsplan zum Korridorverlauf 1:25.000 (TK25) - Blatt 3

Kapitel 3 - Übersichtsplan TK25 - Blatt 3a (5 MB) Übersichtsplan zum Korridorverlauf 1:25.000 (TK25) - Blatt 3a

Kapitel 3 - Übersichtsplan TK25 - Blatt 4 (6 MB) Übersichtsplan zum Korridorverlauf 1:25.000 (TK25) - Blatt 4

Kapitel 3 - Übersichtsplan TK25 - Blatt 4a (7 MB) Übersichtsplan zum Korridorverlauf 1:25.000 (TK25) - Blatt 4a

Kapitel 3 - Übersichtsplan TK25 - Blatt 5 (7 MB) Übersichtsplan zum Korridorverlauf 1:25.000 (TK25) - Blatt 5

Kapitel 4 - UVP-Bericht (5 MB) Umweltverträglichkeits- prüfungsbericht für das Raumordnungsverfahren (UVP-Bericht Stufe I)

Kapitel 4 - Anlage 1: Übersichtsplan - TK 100 (7 MB) Anlage 1 zum UVP-Bericht: Übersicht mit Untersuchungsraum und ROV-Korridoren

Kapitel 4 – Anlage 2: Karten Mensch/ Landschaft - TK 25 (97 MB) Anlage 2 zum UVP-Bericht: Bestand Mensch/Landschaft (1:25.000)

Kapitel 4 – Anlage 3: Karten Schutzgebiete - TK 25 (58 MB) Anlage 3 zum UVP-Bericht: Bestand Schutzgebiete (1:25.000)

Kapitel 4 – Anlage 4: Karten Biotop-/ Artenschutz - TK 25 (68 MB) Anlage 4 zum UVP-Bericht: Bestand Biotop-/Artenschutz (1:25.000)

Kapitel 4 – Anlage 5: Karten Boden/Wasser - TK 25 (72 MB) Anlage 5 zum UVP-Bericht: Bestand Boden/Wasser (1:25.000)

Kapitel 4 – Anlage 6: Karten Kulturelles Erbe/Sachgüter - TK 25 (56 MB) Anlage 6 zum UVP-Bericht: Bestand Kulturelles Erbe/Sachgüter (1:25.000)

Kapitel 4 – Anlage 7: Raumwiderstandskarte - TK 100 (34 MB) Anlage 7 zum UVP-Bericht: Raumwiderstandskarte (1:100.000)

Kapitel 4 – Anlage 8a: Karten Variantenvergleich/ Konflikte - TK 25 (52 MB) Anlage 8a zum UVP-Bericht: Variantenvergleich/Konflikte (1:25.000)

Kapitel 4 – Anlage 8b: Tabelle Variantenvergleich/ Konflikte (2 MB) Anlage 8b zum UVP-Bericht: Variantenvergleich/Konflikte (Tabelle)

Kapitel 5 – Natura 2000-Vorprüfung (2 MB) Anhang 1 zum UVP-Bericht: Natura 2000-Vorprüfung für das Raumordnungsverfahren

Kapitel 6 – Artenschutz-Vorprüfung (1 MB) Anhang 2 zum UVP-Bericht: Artenschutz-Vorprüfung für das Raumordnungsverfahren

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Beteiligungsliste als PDF (Download der Übersicht aller am Raumordnungsverfahren Beteiligten Institutionen im PDF-Format)

Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa)

Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa)

Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr (RVR) hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Marl (DoMa) eingeleitet. Die Leitung ist ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrieproduktion im Ruhrgebiet und darüber hinaus ein Teil des neuen Wasserstoffnetzes in der Region.

Die Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt mit der Projektpartnerin Nowega GmbH im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus die Wasserstoffleitung zu realisieren.

Wegen der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens wird für das Leitungsvorhaben ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt. In diesem Verfahren wird das beantragte Leitungsprojekt unter raumbedeutsamen Gesichtspunkten und im überörtlichen Maßstab geprüft. Das Raumordnungsverfahren schließt mit einer sogenannten raumordnerischen Beurteilung durch die Regionalplanungsbehörde beim RVR ab, in der ein raumverträglicher Trassenkorridor von etwa 600 m Breite ermittelt wird. Die detaillierte Trassenführung innerhalb dieses Korridors erfolgt anschließend in einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, das dann durch die zuständige Bezirksregierung durchgeführt wird.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erfolgt vom 30.05.2022 bis einschließlich zum 08.07.2022 eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben sowie zu der parallel in der Beteiligung befindlichen Wasserstoffleitung von Dorsten nach Duisburg-Hamborn (s.o.) abzugeben. Die Verfahrensunterlagen können hier ab dem 30.05.2022 oder analog in der Bibliothek des Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen (Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr und Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr) eingesehen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist bis einschließlich zum 08. Juli 2022

  • vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr oder
  • schriftlich an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen
  • oder nach telefonischer Anmeldung (0201/2069-6358) zur Niederschrift bei der auslegenden Behörde eingereicht werden.

Sonstige Äußerungen oder Fragen können ebenfalls bei der Regionalplanungsbehörde des RVR eingereicht werden.

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Antragsunterlagen als ZIP (Download aller Antragsunterlagen zusammengefasst im ZIP-Format)

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Beteiligungsliste als PDF (Download der Übersicht aller am Raumordnungsverfahren Beteiligten Institutionen im PDF-Format)

Abgeschlossene Verfahren

Erdgasfernleitung Heiden-Dorsten

Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung Heiden – Dorsten

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer Ferngasleitung von Heiden im Kreis Borken nach Dorsten im Kreis Recklinghausen. Startpunkt ist die „Station Marbeck“ der Erdgasfernleitung „ZEELINK“ bei Heiden und Endpunkt ist der OGE L-Gas Knotenpunkt bei Dorsten.

Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr hat in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster das Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung von Heiden nach Dorsten im Januar 2019 abgeschlossen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der von der Open Grid Europe GmbH beantragte 600 m breite Trassenkorridor raumverträglich ist und den auf dieser Planungsstufe zu prüfenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entspricht.

In einem nächsten Planungsschritt kann nun das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, für das die Bezirksregierung Münster zuständig ist und in dem der genaue Verlauf der Gasleitung rechtsverbindlich festgelegt wird. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist hierbei als sogenanntes „Erfordernis der Raumordnung“ zu berücksichtigen.

Die geplante Gasleitung hat eine voraussichtliche Länge von rund 18 km und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie dient insbesondere der erforderlichen Umstellung von niederkalorischem (Low) L-Gas auf hochkalorisches (High) H-Gas. Der Bedarf ergibt sich aus dem von der Bundesnetzagentur genehmigten verbindlichen Netzentwicklungsplan Gas.

Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht unten zur Einsicht und zum Download bereit. Sie kann auch bei den vom Vorhaben betroffenen Kommunen (Stadt Borken, Gemeinde Heiden, Stadt Dorsten), den Kreisen Borken und Recklinghausen sowie bei der Bezirksregierung Münster und dem Regionalverband Ruhr eingesehen werden.

Raumordnerische Beurteilung einschließlich Begründung (4 MB) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Erdgasfernleitung Heiden - Dorsten "Hei-Do" der Open Grid Europe GmbH

drei Kontaktboxen

Markus Gerber

Referat Staatliche Regionalplanung
Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung

gerber@rvr.ruhr
+49 201 2069-322